Österreich plant die Verabschiedung des „Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013“ ab Juli 2013. Wesentlichster Inhalt ist, dass das Mindest-Stammkapital von GmbH’s von bisher EUR 35.000,-- auf EUR 10.000,-- herabgesenkt wird. Ziel ist es, die „Wettbewerbsfähigkeit Österreichs“ und der österreichischen Gesellschaften gegenüber den Gesellschaftsformen anderer EU-Mitgliedsstaaten aufrechtzuerhalten und zu stärken.