Bis spätestens 30. September 2022 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2022 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Wesentliche Bestandteile eines Antrags sind die schlüssige Begründung der gewünschten Herabsetzung der Vorauszahlung sowie eine Prognoserechnung, in der das voraussichtliche Einkommen nachgewiesen werden kann.
Dienstgeber, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich ein Jahr vor Beginn der Entgeltfortzahlung nicht mehr als 50 Dienstnehmer beschäftigen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen von der AUVA einen Zuschuss, wenn der Dienstnehmer arbeitsunfähig ist. Anspruch auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung besteht nur für Unternehmen, die durchschnittlich nicht mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigen. Der Ermittlung des Durchschnitts ist das Jahr vor Beginn der jeweiligen Entgeltfortzahlung zu Grunde zu legen. Betriebe, die durchschnittlich nicht mehr
Das kürzlich kundgemachte Abgabenänderungsgesetz 2022 sieht auch einige Änderungen in der Umsatzsteuer vor. Kein Reverse Charge bei Grundstücksvermietung durch ausländische Unternehmer Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied voriges Jahr, dass bei der umsatzsteuerpflichtigen Vermietung einer in Österreich gelegenen Geschäfts-Immobilie durch einen ausländischen Unternehmer das Reverse-Charge Verfahren anzuwenden ist, wenn die vermietete Immobilie mangels Personal keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte darstellt. Entgegen diesem Erkenntnis wurde nun gesetzlich vorgesehen, dass es bei der Vermietung von
Bei einem betrieblich veranlassten Darlehen einer Gesellschaft an ihre Schwesterngesellschaft liegt dem Grunde nach keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Als verdeckte Gewinnausschüttung sind aber nicht verrechnete Zinsen zu beurteilen. Der Sachverhalt in einem aktuellen Verfahren des Bundesfinanzgerichtes (BFG) war wie folgt: An der beschwerdeführenden GmbH waren eine natürliche Person zu 90 % und eine Liegenschaftsverwaltung-GmbH zu 10 % beteiligt. Die natürliche Person war zudem 100 %iger-Anteilsinhaber an der Liegenschaftsverwaltung GmbH und
Seit 2019 war eine Anpassung von Familienleistungen für Kinder, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, an den dortigen Lebenshaltungsindex vorgesehen. Betroffen waren somit EU-Bürger, die in Österreich arbeiten und deren Kinder im EU-Ausland leben. In einem aktuellen Erkenntnis hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun festgestellt, dass diese Indexierung gegen europäisches Recht verstößt. Österreich muss den Betroffenen die gekürzten Beträge rückerstatten. Von der Indexierung betroffen sind die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag, der
Trotz eines aktuellen Urteils des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist noch strittig, ob es sich bei Mitgliedsbetrieben der Branche „Hotellerie und Gastronomie“ überwiegend um Saisonbetriebe handelt und ob deshalb die seit Oktober 2021 geltenden neuen Kündigungsregeln zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber dieser Branche zunächst beim Ausspruch von Kündigungen gegenüber Arbeitern zur Sicherheit die längeren Kündigungsbestimmungen berücksichtigen. Seit Oktober 2021 gelten branchenübergreifend neue Kündigungsregelungen für Arbeiter, die zu einer
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte fest, dass sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bei der Beurteilung von Dienstverhältnissen nicht ausreichend mit dem Begriff der „wesentlichen eigenen Betriebsmittel“ auseinandergesetzt hat. Das Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses setzt unter anderem voraus, dass der Dienstnehmer über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel verfügt. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, wird aufgrund des freien Dienstvertrages keine Pflichtversicherung gemäß ASVG begründet, sondern es könnte eine Pflichtversicherung gemäß GSVG (neue Selbstständige) begründet werden.
Beim Verkauf von forstwirtschaftlich genutzten Flächen ist steuerlich einiges zu beachten. Aus Sicht des Steuerrechts werden zumindest zwei Wirtschaftsgüter, nämlich der nackte Grund und Boden sowie das stehende Holz verkauft. Der Gewinn aus der Veräußerung des Grund und Bodens unterliegt der ImmoESt, der Gewinn aus der Veräußerung des stehenden Holzes hingegen unterliegt dem allgemeinen Einkommensteuertarif (0-55%). Stehendes Holz Bei Waldverkäufen bis zu einem jährlichen Veräußerungserlös von € 250.000 können für