Über die Gewährung einer COVID-19-Förderung entscheidet die COFAG, eine Gesellschaft des Staates Österreich. Die Vergabe dieser Förderungen erfolgt jedoch nicht in hoheitlicher Form durch Bescheid, sondern es kommt ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der COFAG und dem Förderwerber zustande. Nach Gewährung solcher Förderungen erfolgen regelmäßig Prüfungen durch das Finanzamt, welches nicht als Abgabenbehörde, sondern als Gutachter tätig wird. Fraglich ist nun, welche Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen möglich sind. Vergabeentscheidung der COFAG
Wenn ein Rechtsanwalt vom Gericht zum Sachwalter bestellt wird, ist fraglich, ob die Entschädigung, die der Rechtsanwalt für diese Tätigkeit erhält, ebenfalls umsatzsteuerbefreit ist. In einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) werden nun die Voraussetzungen für eine mögliche USt-Befreiung angeführt, eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus. Im konkreten Sachverhalt beantragte ein Rechtsanwalt die Abänderung seiner Umsatzsteuerbescheide, da er der Ansicht war, dass die Entschädigung, die er für seine Tätigkeit
Der im Oktober 2021 durch die gastgewerblichen Fachverbände eingebrachte OGH-Feststellungsantrag, zur Klarstellung welche Kündigungsfristen für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe zur Anwendung kommen, wurde vom OGH entschieden, schafft aber leider noch keine Klarheit für die Branche.
In den Sommermonaten bieten viele Arbeitgeber diverse Praktika oder andere Beschäftigungsformen an, um jungen Menschen erste Einblicke ins Berufsleben oder einfach einen Zuverdienst zu ermöglichen.
Wird ein Vereinsfest (Blaulichtorganisationen, Sportvereine, kirchliche oder politische Organisationen, Kellergassenfeste etc.) geplant, wird stets nach tatkräftiger Unterstützung und fleißigen Helferinnen und Helfern gesucht. Meist finden sich dann Vereinsmitglieder und auch Familienangehörige von Vereinsmitgliedern. In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, wie die Helferinnen und Helfer sozialversicherungs- und steuerrechtlich zu behandeln sind und ob diese als Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer angemeldet werden müssen.
Der Nationalrat hat angesichts der gestiegenen Energiepreise das sogenannte „Energiepaket“ beschlossen, aufgrund dessen etwa das Pendlerpauschale erhöht wird. Folgende Punkte sind in dem Maßnahmenpaket unter anderem enthalten: Das Pendlerpauschale wird befristet um 50% erhöht; diese Regelung wird von Mai 2022 bis Juni 2023 gelten. Das Pendlerpauschale beträgt daher monatlich: Kleines Pendlerpauschale 20 km – 40 km € 87,00 40 km – 60 km € 169,50 über 60 km € 252,00
Der EuGH beschäftigte sich mit der Frage, ob Ehegatten, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen desselben Betriebs mit Vermögensgegenständen ihrer ehelichen Gütergemeinschaft ausüben, als getrennte Unternehmer angesehen werden können. Fraglich war somit, ob daher der eine Ehegatte in Rahmen der USt-Pauschalierung tätig sein, der andere Ehegatte jedoch zur USt-Regelbesteuerung optieren kann. Im gegenständlichen Verfahren ging es um Ehegatten, die gemeinsam sechs Hühnerställe besaßen. Die Ehegattin, die in zwei der sechs
Umsätze aus Hilfsgeschäften und Geschäftsveräußerungen bleiben für die Kleinunternehmergrenze außer Ansatz. Auch einige Umsatzarten werden dabei nicht berücksichtigt. Ein Unternehmer muss sein Unternehmen in Österreich betreiben, um Kleinunternehmer sein zu können. Wesentlich ist dabei der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit und nicht der Wohnsitz. Bei Ermittlung der Umsatzgrenze von € 35.000 ist von den Einnahmen unter Herausrechnung der allenfalls enthaltenen Umsatzsteuer auszugehen. Darüber hinaus werden bei der Berechnung der Umsatzgrenze einige