Mit 01.01.2022 gilt die Margenbesteuerung nicht nur für Reiseleistungen an Private, sondern auch an Unternehmer. Zudem ist die pauschale Ermittlung der Margenbesteuerung pro Voranmeldungszeitraum nicht mehr möglich. Wenn ein Reiseveranstalter Reiseleistungen im eigenen Namen erbringt und dafür Reisevorleistungen, wie etwa Leistungen eines Hotels oder Reisebusunternehmers, in Anspruch nimmt, so kommt bei der Verrechnung dieser Leistungen die sogenannte Margenbesteuerung zur Anwendung. Dabei berechnet sich die Umsatzsteuer nicht vom Nettoentgelt des Reiseveranstalters,
Die Frist zur Einreichung einer Beschwerde oder eines Vorlageantrags gegen einen Abgabenbescheid beträgt einen Monat. Diese Frist kann – auch mehrfach – auf Antrag des Steuerpflichtigen verlängert werden. Allerdings sind bei solchen Fristverlängerungsanträgen Feinheiten zu beachten, um keine Fristversäumnis zu riskieren. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat ein Steuerpflichtiger Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 erhoben, der das Finanzamt nur teilweise Folge gab. Strittig war in dem Verfahren, ob
Die abgabenrechtliche Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben etc.). Sie beträgt grundsätzlich sieben Jahre. Zweck der Aufbewahrung von Belegen ist, die verlässliche Prüfung der Richtigkeit von Buchungen im Interesse der Abgabenerhebung zu ermöglichen. Für Steuerpflichtige, die Bücher und Aufzeichnungen führen, besteht nach der Bundesabgabenordnung eine siebenjährige Aufbewahrungspflicht. Beispiel: Eine mit 03.01.2021 datierte Eingangsrechnung muss bis zum 31.12.2028 aufbewahrt werden. Erst am
Das Gesundheitsministerium hat jene Verordnung vorgelegt, mit der die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz praktisch flächendeckend umgesetzt wird. Die Vorgabe ist, ab November „3-G“ am Arbeitsplatz anzuwenden.
Dienstnehmer können für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden, neben dem Grundgehalt bzw. -lohn auch noch Zulagen erhalten, wobei dazu insbesondere die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) zählen, die bis zu € 360 pro Monat lohnsteuerfrei sind.
Bundesfinanzgericht bestätigt Rechtsprechung zur Abweisung von Gruppenanträgen aufgrund fehlender Unterlagen.
Für Unternehmer ist es empfehlenswert, rechtzeitig vor dem Jahresende noch sämtliche Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis 2021 zu optimieren, auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang sollte auch ein Budget für das Jahr 2022 erstellt werden, in welchem die eventuell vorgezogenen Investitionen zum Jahresende berücksichtigt werden.
Kommt es bei mehreren Geschäftsführern zu einer Abgabenhinterziehung durch die GmbH, stellt sich die Frage nach der finanzstrafrechtlichen Verantwortung jedes einzelnen Geschäftsführers.