Neues Homeoffice-Gesetz

Neues Homeoffice-Gesetz

Durch die COVID-19-Krise wurde der Trend zum Teleworking im Homeoffice verstärkt. Mit dieser Veränderung geht auch eine Verschiebung der Kosten in die private Sphäre der Arbeitnehmer einher. Mit dem Homeoffice-Paket hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten geschaffen, Arbeitnehmer zu unterstützen.

Kurzarbeitsbonus im Gastgewerbe (Urlaubs- und Trinkgeldersatz)

Kurzarbeitsbonus im Gastgewerbe (Urlaubs- und Trinkgeldersatz)

Der Kurzarbeitsbonus steht Betrieben zur Verfügung, die seit November 2020 durchgehend aufgrund der SchutzmaßnahmenVO geschlossen waren, wie die Hotel- und Gastronomiebetriebe. 

Um für Betriebe die entstandenen Mehrkosten, und für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die unter anderem durch das entfallene Trinkgeld entstandenen Einkommensverluste auszugleichen, bekommen Betriebe und ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen Kurzarbeitsbonus von insgesamt bis zu € 1.000,00.

Ausfallsbonus

Ausfallsbonus

Die Wirtschaftshilfen wegen der COVID-19-Pandemie wurden um den Ausfallsbonus ergänzt.
Als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss II (FKZ II) umfasst er sowohl einen direkten Zuschuss als
auch einen Vorschuss zur Liquiditätssicherung.