COVID-19-Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten

COVID-19-Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten

Diese weitere Maßnahme zur Abfederung der Beeinträchtigungen durch die Corona-Krise (sowie zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten) sieht – dem Namen entsprechend – einen Ersatz von Verlusten vor, welche zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 anfallen.