Diese weitere Maßnahme zur Abfederung der Beeinträchtigungen durch die Corona-Krise (sowie zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten) sieht – dem Namen entsprechend – einen Ersatz von Verlusten vor, welche zwischen 16. September 2020 und 30. Juni 2021 anfallen.
Die teils automatische jährliche Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) resultiert daraus, dass der CO2-Ausstoß des jeweiligen Fahrzeugs
maßgeblich für die Berechnung der jeweiligen Abgabe ist.
Das Parlament hat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen. Das Gesetz sieht unter
anderem eine Verlängerung der Stundungsfrist sowie ein neues COVID-19-Ratenzahlungsmodell
vor.
Virtuelle Währungen erfreuen sich derzeit großer Beliebtheit und sind auch aufgrund des
Rekordhochs des Bitcoins stark in den Medien präsent. Vor einem Investment in
Kryptowährungen
sollte man sich jedoch über mögliche ertragsteuerliche Konsequenzen informieren.
Die Lieferschwelle gilt ab 1.1.2021 nicht mehr. Für österreichische Unternehmer kann es daher
zur Anwendung von ausländischen Rechnungsausstellungsvorschriften kommen.
Die Höhe der Abschreibung von Gebäuden ist – abhängig von der Zugehörigkeit zum Betriebs-
oder Privatvermögen – gesetzlich verankert.
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Warenlieferungen, die ein Arzt erhält, kann es zu
umsatzsteuerlichen Pflichten kommen.
Werden Abgaben vorsätzlich nicht bezahlt oder gemeldet, kommt es in der Regel zur Verurteilung
des Täters und damit zur Festsetzung von Geld- oder Freiheitsstrafen. Es droht aber auch der
automatische Verlust der Gewerbeberechtigung.