Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt sind von der Umsatzsteuer befreit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass auch telefonisch erbrachte Beratungsleistungen befreit sind, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung verfolgen. Das EuGH-Urteil betraf einen Rechtsstreit zwischen einer GmbH und dem Finanzamt, welches sich weigerte, telefonische Beratungen zu verschiedenen Gesundheits- und Krankheitsthemen sowie telefonische Patientenbegleitprogramme für an chronisch oder lang andauernden Krankheiten leidende Patienten, die von der GmbH im Auftrag gesetzlicher
Der vorliegende Gesetzesentwurf wird voraussichtlich erst im Herbst beschlossen werden. Allerdings ist ein rückwirkendes In-Kraft-Treten für Geburten bzw. Adoptionen ab 1.8.2023 geplant.
In einer Aussendung des Arbeitsministeriums vom 26.06.2023 wurde angekündigt, dass das AMS und die Behörden gegen geringfügige Beschäftigungen von arbeitslos gemeldeten Personen künftig schärfer vorgehen werden
Im Rahmen des Regierungsprogramms wurden bedeutende Veränderungen im österreichischen Gesellschaftsrecht und im steuerlichen Modell für Mitarbeiterbeteiligungen angekündigt, um Start-Ups und KMU zu stärken. „Der konkrete Gesetzesentwurf liegt nun dazu vor. Änderungen sind aber noch möglich.“ Aufstrebende Unternehmen sind unter Umständen nicht in der Lage, hochqualifizierte Arbeitnehmer angemessen zu bezahlen, da noch zu wenig Liquidität vorhanden ist. Daher wird auch auf Mitarbeiterbeteiligungen zurückgegriffen, was allerdings beim Arbeitnehmer als Empfänger der Anteile
Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2023 sieht vor, dass die Verjährungsfrist für besonders schwerwiegende Finanzvergehen verlängert und der strafbestimmende Wertbetrag für die gerichtliche Zuständigkeit angehoben wird. Werden bestimmte Finanzvergehen wie etwa die Abgabenhinterziehung in qualifizierter Form begangen, liegt Abgabenbetrug vor. Zudem gibt es den Tatbestand des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetruges. Bisher betrug die finanzstrafrechtliche Verjährungsfrist auch bei diesen besonders schwerwiegenden – in die gerichtliche Zuständigkeit fallenden – Vergehen nur 5 Jahre. In Zukunft
Kürzlich wurde die Liste der teilnehmenden Staaten, welche Finanzdaten an Österreich melden, vom Finanzministerium neu veröffentlicht. Finanzinstitute (z.B. Banken oder Verwahrstellen) sind verpflichtet, in Partnerstaaten ansässige Kunden zu identifizieren und gegebenenfalls notwendige Informationen an die jeweilige Steuerbehörde im Partnerstaat des Kunden zu übermitteln. Meldepflichtig sind neben allgemeinen Daten zum Kontoinhaber und Konto (Name, Kontonummer, Steueridentifikationsnummer etc.) auch Informationen zu Dividenden, Zinsen, Verkaufserlösen aus Finanzvermögen, bestimmten Versicherungseinkünften und sonstigen Einkünften aus
Auch eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung bewirkt keine Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre. Das Finanzamt kann Abgaben zeitlich nicht unbeschränkt festsetzen. Nach Ablauf bestimmter Fristen verliert die Behörde das Recht, eine Abgabe einzuheben (Verjährungsfrist). Diese Regelung hat den Zweck, Rechtsfrieden einkehren zu lassen, da nach mehreren Jahren ein Sachverhalt nur mehr schwer zu ermitteln wäre. Im Falle von vorsätzlich verkürzten Abgaben dauert die Verjährungsfrist allerdings länger. Verlängerung der Frist auf
Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses muss der scheidende Arbeitnehmer unter Umständen Ausbildungskosten des ehemaligen Arbeitgebers rückerstatten. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, kann der neue Arbeitgeber die Aus- und Fortbildungskosten ersetzen, ohne dass dies der Lohnsteuer unterliegt. Die Finanz geht davon aus, dass die vom neuen Arbeitgeber übernommenen Aus- oder Fortbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als lohnsteuerfrei zu behandeln sind, auch wenn die betreffende Ausbildung nicht beim neuen Dienstgeber erfolgt ist. Jene Beträge sind